Neu­er Stand­ort Baby­klap­pe
Ange­bot ver­legt zum Christ­li­chen Kin­der­hos­pi­tal CKO

Sie fin­den die Baby­klap­pe nun an der Johan­nis­frei­heit 1 im Christ­li­chen Kin­der­hos­pi­tal Osna­brück CKO.

Hin­weis­schil­der wei­sen Ihnen  den Weg: Links neben dem Haupt­ein­gang des CKO geht es in den Hof zwi­schen Mari­en­hos­pi­tal und Christ­li­chem Kin­der­hos­pi­tal. Dort fin­den Sie gut sicht­ge­schützt und nicht video­über­wacht den Zugang zur Babyklappe! 

 

Dem Netz­werk AKTION MOSES gehö­ren neben dem Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en e.V. Osna­brück als Trä­ger die Niels- Sten­sen- Kli­ni­ken, das Christ­li­che Kin­der­hos­pi­tal Osna­brück und bis­her die St. Johann-Behin­der­ten­hil­fe an. Am bis­he­ri­gen Stand­ort der Baby­klap­pe an der St. Johann-Behin­der­ten­hil­fe wird eine neue Nut­zung durch die St. Eli­sa­beth-Pfle­ge erfol­gen. Daher kann die bis­he­ri­ge siche­re Ruf­be­reit­schaft nicht mehr gewähr­leis­ten wer­den. Wir freu­en uns, 100 m wei­ter am Christ­li­chen Kin­der­hos­pi­tal einen neu­en Stand­ort für die Baby­klap­pe gefun­den zu haben.

Das seit 2001 bestehen­de Hilfs­an­ge­bot (Netz­werk AKTION MOSES) soll Frau­en, die ihre Schwan­ger­schaft vor ihrem sozia­len Umfeld aus ver­schie­dens­ten Grün­den geheim gehal­ten haben oder aber geheim hal­ten wol­len, die Mög­lich­keit eröff­nen, ihr Kind in siche­re Obhut zu geben.

Wenn Frau­en eine unge­woll­te Schwan­ger­schaft trotz hoch­pro­ble­ma­ti­scher Bezie­hungs- und Fami­li­en­ver­hält­nis­se aus­tra­gen, wol­len sie in der Regel als Müt­ter unent­deckt blei­ben. Sie suchen den Kon­takt – wenn über­haupt — zu Bera­tungs­stel­len oft erst weni­ge Wochen vor der anste­hen­den Geburt und ohne Preis­ga­be ihrer Iden­ti­tät.  Sie sehen sich selbst in einer Zwangs­la­ge und außer­stan­de, zu ihrer Schwan­ger­schaft und/oder ihrem  Kind zu ste­hen. Ein Leben mit dem Kind ist ihnen unvor­stell­bar, weil es ihr bis­he­ri­ges Leben ins Wan­ken brin­gen und ihre gesam­te Lebens­si­tua­ti­on gefähr­den  wür­de. Schwan­ge­ren­be­ra­tung, nach­ge­hen­de Hil­fe und Beglei­tung wird daher oft nicht oder spät in Anspruch genommen.

Seit dem Bestehen des Netz­werks haben 8 Kin­der über die Baby­klap­pe Osna­brück den Weg in eine Fami­lie gefun­den, in der sie auf­wach­sen kön­nen. Die Kin­der wer­den jeweils im Christ­li­chen Kin­der­hos­pi­tal medi­zi­nisch ver­sorgt. Unver­züg­lich wird jeweils das Jugend­amt der Stadt Osna­brück infor­miert, wel­ches beim Amts­ge­richt Osna­brück bzgl. des Ruhens der elter­li­chen Sor­ge eine Vor­mund­schaft für den Säug­ling bean­tragt. Die Vor­mund­schaft liegt dann jeweils beim ört­li­chen Jugendamt.

Bera­tung und Unter­stüt­zung bie­tet der SkF auch Frau­en, die Angst haben, ihren Namen im Zusam­men­hang mit der Geburt preis­zu­ge­ben und in den Niels-Sten­sen-Kli­ni­ken, Mari­en­hos­pi­tal, anonym ent­bin­den (5 Fäl­le seit 2001). Über­wie­gend erfolgt die Kon­takt­auf­nah­me mit der Frau nach der Ent­bin­dung in der Geburts­kli­nik. In die­ser Situa­ti­on wird ver­sucht, mit ihr eine Per­spek­ti­ve für ein Leben mit Kind zu ent­wi­ckeln oder Alter­na­ti­ven hier­zu zu erar­bei­ten. Durch das seit dem 1.Mai 2014 rechts­kräf­ti­ge “Gesetz zum Aus­bau der Hil­fen für Schwan­ge­re und zur Rege­lung der ver­trau­li­chen Geburt” wird betrof­fe­nen Frau­en die Mög­lich­keit gege­ben, ihre Daten für ihr Kind rechts­si­cher und ver­trau­lich zu hin­ter­le­gen (Wenn das Kind das 16. Lebens­jahr erreicht hat, kann ihm Auf­schluss über sei­ne Abstam­mungs­ver­hält­nis­se gege­ben werden).

Zum Teil gelingt es auch, Frau­en mit dem Wunsch nach einer anony­men Geburt vor der Ent­bin­dung zu errei­chen (in der Schwan­ge­ren­be­ra­tung) und zu bera­ten, so dass alter­na­ti­ve Wege ent­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen in der Bera­tungs­pra­xis haben gezeigt, dass vie­le der betrof­fe­nen Frau­en bei Zusi­che­rung ihrer Anony­mi­tät für eine Bera­tung offen sind und sich im Bera­tungs­pro­zess teils auch dazu ent­schlie­ßen kön­nen, ihre Iden­ti­tät im Nach­hin­ein offen zu legen.

Baby­klap­pen und anony­me Geburt ste­hen in der Kri­tik, weil damit dem Kind sein Grund­recht auf das Wis­sen um die eige­ne Her­kunft vor­ent­hal­ten wird. Seit Jah­ren arbei­tet der SkF als Fach­ver­band an die­sem The­ma, auch an der 2014 in Kraft getre­te­nen Rege­lung der ver­trau­li­chen Geburt mit. Wir freu­en uns, dass damit für die­se Frau­en 2014 ein rechts­si­che­res Ange­bot geschaf­fen wur­de, unter Wah­rung der Ver­trau­lich­keit ihr Kind sicher in einer Kli­nik oder bei einer Heb­am­me zur Welt zu brin­gen und ihm spä­ter Zugang zu sei­nen Her­kunfts­da­ten zu ermög­li­chen. Beim SkF Osna­brück wur­de die­ses Ange­bot bis­her von 3 Frau­en genutzt.

Da wir jedoch offen­sicht­lich eini­ge Frau­en mit die­sem Ange­bot (noch) nicht errei­chen, hal­ten wir auch die Baby­klap­pe als letz­ten Aus­weg für Frau­en in Not­la­gen im Rah­men des  bestehen­den und bewähr­ten Netz­werks AKTION MOSES in Osna­brück wei­ter auf­recht und ste­hen den betrof­fe­nen Frau­en und ihren Kin­dern mit Bera­tung und Unter­stüt­zung zur Seite.

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