Arbeit und Ausbildung

Wir sind als Fach­ver­band der Sozia­len Arbeit und Kin­der- und Jugend­hil­fe da für Men­schen, die in den unter­schied­lichs­ten Lebens­la­gen kom­pe­ten­te Bera­tung, Unter­stüt­zung und Beglei­tung benötigen. 

Bei uns fin­den Sie viel­fäl­ti­ge Auf­ga­ben, die Men­schen und ihre Fami­li­en unter­stüt­zen, Wir­kung ent­fal­ten und Sinn machen! 

Wer­den Sie Teil unse­res Teams! Bei uns arbei­ten Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Erzieher:innen, ver­wand­te Beru­fe und Ver­wal­tungs­kräf­te in Teil­zeit und Vollzeit. 

Wir freu­en uns über Ihr Inter­es­se an unse­ren kon­kre­ten Stel­len­an­ge­bo­ten oder Ihre Initiativbewerbung!

Bir­git Ottens

Geschäfts­füh­rung
E‑Mail: bottens@skf-os.de
Tele­fon: 0541 33876–24

Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en Osna­brück Stadt und Land­kreis e.V.
Johan­nis­str. 91
49074 Osna­brück
Tele­fon: 0541 33876–10
Fax: 0541 33876–33

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Geschäfts­füh­rung (m/w/d) in Voll­zeit oder Teil­zeit (oder Tandem)

Der Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en Osna­brück Stadt und Land­kreis e. V. sucht im Zuge der Ruhe­stands­nach­fol­ge zu Okto­ber 2025 Geschäfts­füh­rung (w/m/d) in Voll­zeit oder Teil­zeit (oder Tandem)
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Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B. A. (m/w/d)

Der Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en Osna­brück Stadt und Land­kreis e. V.sucht für das St. Anna Mut­­ter-Kind-Haus an der Loh­str. 16–18 in Osna­brück bald­mög­lichsteine Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B. A. (m/w/d) Die Anstel­lung erfolgt unbe­fris­tet mit 35 Wochen­stun­den und beinhal­tet Früh- und Spät­dienst und Wochen­end­ar­beit. Ihre Auf­ga­ben: Wir erwar­ten: Wir bie­ten: Bewer­bun­gen von Men­schen mit Behin­de­run­gen sind erwünscht. Bei Fragen […]
Nacht­wa­che (m/w/d)

Nacht­wa­che (m/w/d)

Der Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en Osna­brück Stadt und Land­kreis e. V. sucht für das St. Anna Mut­­ter-Kind-Haus an der Loh­str. 16–18 in Osna­brück bald­mög­lichst  eine Nacht­wa­che (m/w/d). Die Anstel­lung erfolgt unbe­fris­tet mit 10 Wochen­stun­den. Ihre Auf­ga­ben: Wir erwar­ten: Wir bie­ten: Bewer­bun­gen von Men­schen mit Behin­de­run­gen sind erwünscht. Bei Fra­gen zu Anstel­lung und Auf­ga­ben wen­den sie sich […]
Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B. A. (w/m/d) Bereichsleitung

Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B. A. (w/m/d) Bereichsleitung

Der Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en Osna­brück Stadt und Land­kreis e. V. sucht zum 01.09.2024 für die Bereichs­lei­tung eine Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B. A. (w/m/d) als Schwan­­ger­­schafts- und Eltern­zeit­ver­tre­tung in Teilzeit.

Viel­falt in den Teams

Bei uns arbei­ten die unter­schied­lichs­ten Men­schen — katho­li­sche, pro­tes­tan­ti­sche oder ortho­do­xe Chris­tin­nen und Chris­ten, Ange­hö­ri­ge ande­rer Reli­gio­nen, Getauf­te und Unge­tauf­te, Ledi­ge, Ver­hei­ra­te­te und Geschie­de­ne, Men­schen mit und ohne Han­di­cap, Men­schen mit unter­schied­li­cher sexu­el­ler Ori­en­tie­rung. Sie haben bei aller Viel­falt gemein­sam, dass sie das christ­li­che Men­schen­bild unse­res Ver­ban­des tei­len und dass sie mit Herz und Ver­stand ihre Arbeit im Sin­ne unse­res Leit­bil­des leisten.

Viel­falt der Fachbereiche

Im SkF Osna­brück rei­chen unse­re Arbeits­fel­der von Hil­fen rund um Schwan­ger­schaft und Geburt über Erzie­hungs­hil­fen, den Gewalt­schutz, das Pfle­ge­kin­der­we­sen, unse­re Kita, das Mut­ter-Kind-Haus bis zur Recht­li­chen Betreu­ung. Mit die­ser Viel­falt ist ein gro­ßes Poten­ti­al beruf­li­cher und per­sön­li­cher Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten ver­bun­den — egal, ob Sie an beruf­li­che Ent­wick­lung oder Stand­ort­wahl denken. 

Tarif­li­che Vergütung

Mit­ar­bei­ten­de im SkF wer­den nach den Richt­li­ni­en für Arbeits­ver­trä­ge in Ein­rich­tun­gen des Deut­schen Cari­tas­ver­ban­des (AVR) ver­gü­tet. Damit lie­gen wir im Tarif­ver­gleich der frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge in der Spit­zen­grup­pe. Hin­zu kom­men Jah­res­son­der­zah­lun­gen und Beihilfen.

Kirch­li­che Zusatzversorgung

Als Mit­ar­bei­ten­de im SkF haben Sie einen ver­trag­lich zuge­si­cher­ten Anspruch auf eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung. Sie pro­fi­tie­ren von den Leis­tun­gen der Kirch­li­chen Zusatz­ver­sor­gungs­kas­se (KZVK).

Zuschuss im Krankheitsfall

Bei einer schwe­ren Erkran­kung las­sen wir unse­re Mit­ar­bei­ten­den nicht allein. Im Krank­heits­fall bekom­men Sie von uns ab der sieb­ten Woche einen Zuschuss zum Kran­ken­geld (bis zum 182. Krankheitstag).

Beruf­li­che Fort- und Weiterbildung

Ihre beruf­li­che wie per­sön­li­che Ent­wick­lung liegt uns am Her­zen. Des­halb bie­ten wir unse­ren Mit­ar­bei­ten­den die Chan­ce zu Fort- und Wei­ter­bil­dun­gen und Super­vi­si­on. Wir möch­ten, dass Sie Ihre Talen­te erken­nen und entfalten.

Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf 

Fami­li­en­freund­lich­keit ist uns sehr wich­tig. Ob Sie Kin­der oder pfle­ge­be­dürf­ti­ge Ange­hö­ri­ge betreu­en: Gemein­sam erar­bei­ten wir fle­xi­ble Lösun­gen. Dazu gehört unter ande­rem die Mög­lich­keit zum Mobi­len Arbei­ten, wenn die dienst­li­chen Belan­ge es erlau­ben. Fle­xi­ble Arbeits­zeit / Gleit­zeit  ist in vie­len Berei­chen unse­rer Arbeit selbst­ver­ständ­lich. Für dienst­li­che Fahr­ten kön­nen vor­han­de­ne Dienst­rä­der, der eige­ne PkW (Fahrt­kos­ten­er­stat­tung) oder je nach Arbeits­be­reich ein Dienst­wa­gen oder das Stadt­teil­au­to genutzt werden.

Betrieb­li­che Gesundheitsförderung

  • Die Gesund­heit unse­rer Mit­ar­bei­ten­den ist uns wich­tig. Nut­zen Sie des­halb unse­re Ange­bo­te und pro­fi­tie­ren Sie z.B. von viel­fäl­ti­gen Sport- und Well­ness­an­ge­bo­ten. Wir arbei­ten hier­für mit dem Dienst­leis­ter Han­se­fit zusam­men: www.hansefit.de
  • Sei­en Sie mit dem E‑Bike unter­wegs — finan­ziert mit einem güns­ti­gen Lea­sing-Ver­trag, ver­mit­telt über Ihren Arbeit­ge­ber. Das Modell ermög­licht es Ihnen, bequem und unkom­pli­ziert von den Vor­tei­len des E‑Bikes zu pro­fi­tie­ren. Hier­für arbei­ten wir mit dem Dienst­leis­ter Busi­ness­bike zusam­men:
    www.businessbike.de

Ver­güns­ti­gun­gen

Ob bei Rah­men­ab­kom­men für Kfz-Käu­fe, ver­schie­de­ne Her­stel­ler-Rabat­te oder beson­de­re Ange­bo­te bei Kul­tur­events: Mit­ar­bei­ten­de SkF wie der Cari­tas kom­men in den Genuss außer­ge­wöhn­li­cher Ver­güns­ti­gun­gen. Einen ers­ten Über­blick lie­fert die Ein­kaufs­platt­form der Kir­chen unter 
www.wgkd.de

Ich möch­te mich bewer­ben. Was muss ich einreichen?

Bit­te geben Sie an, für wel­che der aus­ge­schrie­be­nen Stel­len Sie sich inter­es­sie­ren. Wir hät­ten gern ein Anschrei­ben und Ihren Lebens­lauf sowie Kopien Ihrer Stu­di­en-bzw. Berufs­ab­schlüs­se und aus­sa­ge­fä­hi­ge Zeug­nis­se soweit sie für die Stel­le rele­vant sind. Gern kön­nen Sie die Unter­la­gen mai­len an die in der Aus­schrei­bung genann­te Adres­se oder an die

Per­so­nal­ver­wal­tung: igluesenkamp@skf-os.de

Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

Sie erhal­ten eine Mail als Ein­gangs­be­stä­ti­gung Ihrer Bewer­bung. Nach Sich­tung der ein­ge­gan­ge­nen Bewer­bun­gen nimmt die zustän­di­ge Bereichs- oder Ein­rich­tungs­lei­tung Kon­takt mit Ihnen auf um ers­te Fra­gen zu klä­ren. Falls mög­lich wird Ihnen eine Hos­pi­ta­ti­on und Ken­nen­ler­nen  des Teams ange­bo­ten. Im Wei­te­ren erfolgt ggf. eine Ein­la­dung zum Bewerbungsgespräch.

Was pas­siert mit mei­nen Bewerbungsunterlagen?

Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen wer­den – wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – nach 6 Mona­ten vernichtet.

Bei Initia­tiv­be­wer­bun­gen neh­men wir Ihre Unter­la­gen 24 Mona­te lang in unse­ren Bewer­bungs­pool und ver­nich­ten sie erst danach. Sie kön­nen die­sem Auf­be­wah­rungs­zeit­raum jeder­zeit wider­spre­chen. Tei­len Sie die­sen Wider­spruch bit­te an die Mail­adres­se igluesenkamp@skf-os.de mit. Ihre Unter­la­gen wer­den dann ent­spre­chend vernichtet.

Kann ich ein Prak­ti­kum beim SkF machen?

Schüler:innen, die Sozialpädagogische/r Assistent/in oder Erzieher/in wer­den möch­ten, kön­nen ihr Prak­ti­kum in unse­rer Kita Rasselbande(Link) absolvieren.

Wir bie­ten die Mög­lich­keit für ver­schie­de­ne Prak­ti­ka Stu­die­ren­der (Sozia­le Arbeit, Sozi­al­päd­ago­gik, Erzie­hungs­wis­sen­schaf­ten o.ä.) an, z.B. Vor­prak­ti­kum, Men­to­ring, Praxissemester. 

Kann ich mein Berufs­an­er­ken­nungs­jahr Sozia­le Arbeit beim SkF machen?

Wir bie­ten jeweils eine Stel­le im Fach­be­reich Recht­li­che Betreu­ung (Link) und im Mut­ter-Kind-Haus (Link) an., die am 01.09. oder 01.10. jeden Jah­res star­ten. Die Aus­schrei­bung erfolgt jeweils Mit­te Dezem­ber des Vor­jah­res. Sie kön­nen jeder­zeit eine Bewer­bung einreichen.

Kön­nen sich nur Frau­en beim Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en bewerben?

Unse­re Stel­len­an­ge­bo­te rich­ten sich an alle Inter­es­sier­ten (m/w/d) – für die Stel­len­be­set­zung sind vor allem fach­li­che Gesichts­punk­te wich­tig. Das Leit­bild  unse­res Frau­en­fach­ver­ban­des stellt fest: Frau­en im Fokus, alle Men­schen im Blick!

Muss man katho­lisch sein, um beim SkF zu arbeiten?

Im SkF sind Men­schen unab­hän­gig ihrer Natio­na­li­tät, ihrer Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit, ihres Geschlechts und ihrer Lebens­form tätig. Wir set­zen uns für die Belan­ge benach­tei­lig­ter Men­schen ein. Wir sind davon über­zeugt, dass alle Mit­ar­bei­ten­den dazu bei­tra­gen, unse­ren Auf­trag der Nächs­ten­lie­be sicht- und erleb­bar zu machen. Es ist uns wich­tig, dass sie zu den christ­li­chen Wer­ten des SkF und unse­rem Leit­bild (Link) ste­hen. Katho­lisch zu sein ist kei­ne Vor­aus­set­zung.

Die Kirch­li­che Grund­ord­nung bil­det die Basis des Arbeits­rechts in der katho­li­schen Kir­che (und somit beim SkF). Laut der im Herbst 2022 refor­mier­ten Grund­ord­nung müs­sen nur Mit­ar­bei­ten­de, die eine ver­kün­di­gungs­na­he Beschäf­ti­gung haben oder die eine lei­ten­de Posi­ti­on haben, katho­lisch sein.

Wer ver­tritt die Inter­es­sen der Mitarbeitenden?

In Mit­glied­or­ga­ni­sa­tio­nen der ver­band­li­chen Cari­tas gibt es kei­nen Betriebs­rat, son­dern eine von allen Mit­ar­bei­ten­den gewähl­te Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung (MAV). Ihre Mit­glie­der ver­tre­ten die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ten­den gegen­über den Dienst­ge­bern. Sie tra­gen maß­geb­lich zur Wei­ter­ent­wick­lung der Diens­te und Ein­rich­tun­gen bei. Ihre Auf­ga­ben sind ver­gleich­bar mit denen von Betriebs­rä­ten im gewerb­li­chen Bereich und von Per­so­nal­rä­ten in den öffent­li­chen Verwaltungen.