Bera­tungs- und Inter­ven­ti­ons­stel­le Ber­sen­brück (BISS)

Wir bie­ten von häus­li­cher Gewalt betrof­fe­nen Frau­en Hil­fe­stel­lun­gen auf ihrem Weg in ein selbst­be­stimm­tes Leben.

Wir sagen NEIN zu häus­li­cher Gewalt!

Auch Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt!

Wir hel­fen Ihnen, wenn Sie von häus­li­cher Gewalt betrof­fen sind:

  • Sie kön­nen ver­trau­lich über ihre Erleb­nis­se und Ihre Situa­ti­on spre­chen, auch wenn es noch nicht zu einem Poli­zei­ein­satz gekom­men ist.
  • Wir hel­fen Ihnen ihre Sicher­heit zu planen.
  • Wir infor­mie­ren Sie über recht­li­che Mög­lich­kei­ten nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Wir unter­stüt­zen Sie bei gericht­li­chen Schrit­ten z.B. bei Schutzanordnungen.

Das ist häus­li­che Gewalt:

Wenn Ihr Ehe­part­ner/­Part­ner/Ex-Part­ner …

  • Sie belei­digt, ernied­rigt, demütigt.
  • Sie schubst, schlägt, tritt, stößt und würgt.
  • Sie ein­sperrt und hin­dert, die Woh­nung zu verlassen.
  • Sie hin­dert, Ihre Fami­lie oder Freun­de zu treffen.
  • Sie ver­folgt.
  • Sie zu sexu­el­len Hand­lun­gen gegen ihren Wil­len zwingt.
  • Ihnen Gewalt androht oder zufügt.

Gewalt geht nicht immer nur vom (Ex-) Part­ner aus, son­dern kann auch Geschwis­ter-Bezie­hun­gen oder Eltern-Kind-Bezie­hun­gen betreffen.

Was kön­nen Sie in einer aku­ten Gewalt­si­tua­ti­on tun?

  • Brin­gen Sie sich in Sicher­heit (in der eige­nen Woh­nung oder beim Nachbarn).
  • Rufen Sie den Not­ruf 110 der Poli­zei an.
  • Die Poli­zei
    • kann dem Täter ver­bie­ten, die Woh­nung bis zu 14 Tage zu betreten.
    • infor­miert die Bera­tungs- und Inter­ven­ti­ons­stel­le (BISS).
  • Die Mit­ar­bei­te­rin­nen der Bera­tungs­stel­le neh­men zeit­nah Kon­takt zu Ihnen auf.
  • Suchen Sie bald­mög­lichst einen Arzt auf, wenn Sie ver­letzt sind.

Danach kann ein Gericht nach Antrag­stel­lung ent­spre­chend des Gewaltschutzgesetzes

  • Ihnen die Woh­nung bis zu sechs Mona­te zuwei­sen, auch wenn der Täter der Mie­ter oder Eigen­tü­mer der Woh­nung ist.
  • dem Täter verbieten, 
    • die Woh­nung zu betreten.
    • sich Ihnen (oder der Woh­nung) auf einem bestimm­ten Umkreis zu nähern.
    • Orte auf­zu­su­chen, an denen Sie sich regel­mä­ßig auf­hal­ten (Arbeits­platz, Schu­le, Kin­der­gar­ten, Ein­kauf, etc.).
    • Kon­takt über Tele­fon, SMS, Brie­fe oder E‑Mails aufzunehmen.

Wir bera­ten und unter­stüt­zen jede und jeden, der häus­li­che Gewalt erfah­ren hat — natür­lich unab­hän­gig von Alter, Geschlecht, Natio­na­li­tät und Kon­fes­si­on – ver­trau­lich und kostenlos.

Häus­li­che Gewalt ist kei­ne Pri­vat­an­ge­le­gen­heit, son­dern ein Ver­stoß gegen das Recht jedes Men­schen auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit! Der SKF ist auch in die­ser Coro­na- Kri­sen­zeit wei­ter­hin für Sie da!

In einer aku­ten Gewalt­si­tua­ti­on rufen Sie die Poli­zei 110!

Das bun­des­wei­te Hil­fe­te­le­fon „Häus­li­che Gewalt“ ist jeden Tag 24 Stun­den unter Tele­fon  08000 116016 kos­ten­frei erreich­bar. Das Gespräch bleibt anonym. Dort erfah­ren Sie Hil­fe. Es besteht die Mög­lich­keit Dol­met­sche­rin­nen in 16 Spra­chen zuzuschalten.

Nut­zen Sie die Gele­gen­heit zu einem tele­fo­ni­schen Bera­tungs­ge­spräch mit uns. Wir Mit­ar­bei­te­rin­nen der SkF-Bera­tungs- und Inter­ven­ti­ons­stel­le für häus­li­che Gewalt im Land­kreis Osna­brück sind unter 05439 607137  vor­mit­tags zwi­schen 9 – 11 Uhr erreich­bar, um Gesche­he­nes zu ver­ar­bei­ten. Wir geben Ihnen Hin­wei­se, wie sie sich vor wei­te­ren Über­grif­fen schüt­zen können!

Hei­ke Bartling

E‑Mail: hbartling@skf-os.de
Tele­fon: 05439 607137

Lisa Wen­zel

E‑Mail: lwenzel@skf-os.de
Tele­fon: 05439 607137

Bera­tungs- und
Inter­ven­ti­ons­stel­le Ber­sen­brück
Bür­ger­meis­ter-Kre­ke-Stra­ße 3
49593 Ber­sen­brück
Tele­fon: 05439 1773
Fax: 05439 9423–93