Wir bieten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Hilfestellungen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Wir sagen NEIN zu häuslicher Gewalt!
Auch Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt!
Wir helfen Ihnen, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind:
- Sie können vertraulich über ihre Erlebnisse und Ihre Situation sprechen, auch wenn es noch nicht zu einem Polizeieinsatz gekommen ist.
- Wir helfen Ihnen ihre Sicherheit zu planen.
- Wir informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.
- Wir unterstützen Sie bei gerichtlichen Schritten z.B. bei Schutzanordnungen.
Das ist häusliche Gewalt:
Wenn Ihr Ehepartner/Partner/Ex-Partner …
- Sie beleidigt, erniedrigt, demütigt.
- Sie schubst, schlägt, tritt, stößt und würgt.
- Sie einsperrt und hindert, die Wohnung zu verlassen.
- Sie hindert, Ihre Familie oder Freunde zu treffen.
- Sie verfolgt.
- Sie zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen zwingt.
- Ihnen Gewalt androht oder zufügt.
Gewalt geht nicht immer nur vom (Ex-) Partner aus, sondern kann auch Geschwister-Beziehungen oder Eltern-Kind-Beziehungen betreffen.
Was können Sie in einer akuten Gewaltsituation tun?
- Bringen Sie sich in Sicherheit (in der eigenen Wohnung oder beim Nachbarn).
- Rufen Sie den Notruf 110 der Polizei an.
- Die Polizei
- kann dem Täter verbieten, die Wohnung bis zu 14 Tage zu betreten.
- informiert die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS).
- Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle nehmen zeitnah Kontakt zu Ihnen auf.
- Suchen Sie baldmöglichst einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.
Danach kann ein Gericht nach Antragstellung entsprechend des Gewaltschutzgesetzes
- Ihnen die Wohnung bis zu sechs Monate zuweisen, auch wenn der Täter der Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist.
- dem Täter verbieten,
- die Wohnung zu betreten.
- sich Ihnen (oder der Wohnung) auf einem bestimmten Umkreis zu nähern.
- Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten, Einkauf, etc.).
- Kontakt über Telefon, SMS, Briefe oder E‑Mails aufzunehmen.
Wir beraten und unterstützen jede und jeden, der häusliche Gewalt erfahren hat — natürlich unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Konfession – vertraulich und kostenlos.
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit! Der SKF ist auch in dieser Corona- Krisenzeit weiterhin für Sie da!
In einer akuten Gewaltsituation rufen Sie die Polizei 110!
Das bundesweite Hilfetelefon „Häusliche Gewalt“ ist jeden Tag 24 Stunden unter Telefon 08000 116016 kostenfrei erreichbar. Das Gespräch bleibt anonym. Dort erfahren Sie Hilfe. Es besteht die Möglichkeit Dolmetscherinnen in 16 Sprachen zuzuschalten.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem telefonischen Beratungsgespräch mit uns. Wir Mitarbeiterinnen der SkF-Beratungs- und Interventionsstelle für häusliche Gewalt im Landkreis Osnabrück sind unter 05439 607137 vormittags zwischen 9 – 11 Uhr erreichbar, um Geschehenes zu verarbeiten. Wir geben Ihnen Hinweise, wie sie sich vor weiteren Übergriffen schützen können!
Heike Bartling

E‑Mail: hbartling@skf-os.de
Telefon: 05439 607137
Lisa Wenzel

E‑Mail: lwenzel@skf-os.de
Telefon: 05439 607137
Beratungs- und
Interventionsstelle Bersenbrück
Bürgermeister-Kreke-Straße 3
49593 Bersenbrück
Telefon: 05439 1773
Fax: 05439 9423–93