Bera­tungs- und Inter­ven­ti­ons­stel­le Ber­sen­brück (BISS)

Wir bie­ten von häus­li­cher Gewalt betrof­fe­nen Frau­en Hil­fe­stel­lun­gen auf ihrem Weg in ein selbst­be­stimm­tes Leben.

Wir sagen NEIN zu häus­li­cher Gewalt.


Auch Sie haben ein Recht
auf ein Leben ohne Gewalt!

Wir hel­fen Ihnen, wenn Sie von häus­li­cher Gewalt betrof­fen sind:

  • Sie kön­nen ver­trau­lich über ihre Erleb­nis­se und Ihre Situa­ti­on spre­chen,
    auch wenn es noch nicht zu einem Poli­zei­ein­satz gekom­men ist.
  • Wir hel­fen Ihnen ihre Sicher­heit zu planen.
  • Wir infor­mie­ren Sie über recht­li­che Mög­lich­kei­ten nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Wir unter­stüt­zen Sie bei gericht­li­chen Schritten.

Wenn Ihr Ehe­part­ner/­Part­ner/Ex-Part­ner …

  • Sie belei­digt, ernied­rigt, demütigt.
  • Sie schubst, schlägt, tritt, stößt und würgt.
  • Sie ein­sperrt und hin­dert, die Woh­nung zu verlassen.
  • Sie hin­dert, Ihre Fami­lie oder Freun­de zu treffen.
  • Sie ver­folgt.
  • Sie zu sexu­el­len Hand­lun­gen gegen ihren Wil­len zwingt.
  • Ihnen Gewalt androht oder zufügt.

Gewalt geht nicht immer nur vom (Ex-) Part­ner aus, son­dern kann auch Geschwis­ter-Bezie­hun­gen oder Eltern-Kind-Bezie­hun­gen betreffen.


  • Brin­gen Sie sich in Sicher­heit (in der eige­nen Woh­nung oder beim Nachbarn).
  • Rufen Sie den Not­ruf 110 der Poli­zei an.
  • Die Poli­zei
    • kann dem Täter ver­bie­ten, die Woh­nung bis zu 14 Tage zu betreten.
    • infor­miert die Bera­tungs- und Inter­ven­ti­ons­stel­le (BISS).
  • Die Mit­ar­bei­te­rin­nen der Bera­tungs­stel­le neh­men zeit­nah Kon­takt zu Ihnen auf.
  • Suchen Sie bald­mög­lichst einen Arzt auf, wenn Sie ver­letzt sind.
  • Ihnen die Woh­nung bis zu sechs Mona­te zuwei­sen,
    auch wenn der Täter der Mie­ter oder Eigen­tü­mer der Woh­nung ist.
  • dem Täter verbieten, 
    • die Woh­nung zu betreten.
    • sich Ihnen (oder der Woh­nung) auf einem bestimm­ten Umkreis zu nähern.
    • Orte auf­zu­su­chen, an denen Sie sich regel­mä­ßig auf­hal­ten (Arbeits­platz, Schu­le, Kin­der­gar­ten, Ein­kauf, etc.).
    • Kon­takt über Tele­fon, SMS, Brie­fe oder E‑Mails aufzunehmen.

Häus­li­che Gewalt ist kei­ne Privatangelegenheit, 

son­dern ein Ver­stoß gegen das Recht jedes Men­schen auf kör­per­li­che Unversehrtheit! 


Hei­ke Bartling

E‑Mail: hbartling@skf-os.de
Tele­fon: 05439 607137

Lisa Wen­zel

E‑Mail: lwenzel@skf-os.de
Tele­fon: 05439 607137

Anschrift

Bür­ger­meis­ter-Kre­ke-Str. 3 
49593 Ber­sen­brück 
Tele­fon: 05439 607137 
E‑Mail: biss@skf-os.de 

Bera­tungs- und
Inter­ven­ti­ons­stel­le Ber­sen­brück
Bür­ger­meis­ter-Kre­ke-Stra­ße 3
49593 Ber­sen­brück
Tele­fon: 05439 1773
Fax: 05439 9423–93