Wir bieten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Hilfestellungen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Aktionswoche
Zum internationalen Tag gegen Gewalt
Gemeinsam mit den Gleichstellungsbüros des Landkreises organisieren wir als SkF die Aktionswochen gegen Gewalt und sind vor Ort präsent.
Wir sagen NEIN zu häuslicher Gewalt.
Auch Sie haben ein Recht
auf ein Leben ohne Gewalt!
Wir helfen Ihnen, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind:
- Sie können vertraulich über ihre Erlebnisse und Ihre Situation sprechen,
auch wenn es noch nicht zu einem Polizeieinsatz gekommen ist. - Wir helfen Ihnen ihre Sicherheit zu planen.
- Wir informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.
- Wir unterstützen Sie bei gerichtlichen Schritten.
Das ist häusliche Gewalt:
Wenn Ihr Ehepartner/Partner/Ex-Partner …
- Sie beleidigt, erniedrigt, demütigt.
- Sie schubst, schlägt, tritt, stößt und würgt.
- Sie einsperrt und hindert, die Wohnung zu verlassen.
- Sie hindert, Ihre Familie oder Freunde zu treffen.
- Sie verfolgt.
- Sie zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen zwingt.
- Ihnen Gewalt androht oder zufügt.
Gewalt geht nicht immer nur vom (Ex-) Partner aus, sondern kann auch Geschwister-Beziehungen oder Eltern-Kind-Beziehungen betreffen.
Was können Sie in einer akuten Gewaltsituation tun?
- Bringen Sie sich in Sicherheit (in der eigenen Wohnung oder beim Nachbarn).
- Rufen Sie den Notruf 110 der Polizei an.
- Die Polizei
- kann dem Täter verbieten, die Wohnung bis zu 14 Tage zu betreten.
- informiert die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS).
- Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle nehmen zeitnah Kontakt zu Ihnen auf.
- Suchen Sie baldmöglichst einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.
Danach kann ein Gericht nach Antragstellung entsprechend des Gewaltschutzgesetzes:
- Ihnen die Wohnung bis zu sechs Monate zuweisen,
auch wenn der Täter der Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist. - dem Täter verbieten,
- die Wohnung zu betreten.
- sich Ihnen (oder der Wohnung) auf einem bestimmten Umkreis zu nähern.
- Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten, Einkauf, etc.).
- Kontakt über Telefon, SMS, Briefe oder E‑Mails aufzunehmen.
Wir beraten und unterstützen jede und jeden, der häusliche Gewalt erfahren hat —
natürlich unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Konfession – vertraulich und kostenlos.
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit,
sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit!
Heike Bartling
E‑Mail: hbartling@skf-os.de
Telefon: 05439 607137
Lisa Wenzel
E‑Mail: lwenzel@skf-os.de
Telefon: 05439 607137
Weitere Links zur Hilfe und Information
- Frauen- & Mädchenberatung
- Frauenhauskoordinierung e.V.
- Frauen-info-netz
- Aktiv gegen digitale Gewalt
- Gewaltfrei in die Zukunft
- Gewaltschutz.info
- kargah e.V.
- Kinderschutzzentren
- Krisentelefon gegen Zwangsheirat
- Landespräventionsrat Niedersachsen
- Netz ohne Gewalt
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
- Onlineberatung bei Zwangsheirat
- papatya
- Solwodi
- Weißer Ring
- Pro Beweis
Heike Bartling
E‑Mail: hbartling@skf-os.de
Telefon: 05439 607137
Lisa Wenzel
E‑Mail: lwenzel@skf-os.de
Telefon: 05439 607137
Anschrift
Bürgermeister-Kreke-Str. 3
49593 Bersenbrück
Telefon: 05439 607137
E‑Mail: biss@skf-os.de
Beratungs- und
Interventionsstelle Bersenbrück
Bürgermeister-Kreke-Straße 3
49593 Bersenbrück
Telefon: 05439 1773
Fax: 05439 9423–93