Seit den Anfängen der Vereinstätigkeit (1916) gehört die Betreuungsarbeit, früher Vormundschafts- und Pflegschaftsarbeit, zu den Aufgaben des Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SkF) in Osnabrück. Der SkF ist ein anerkannter, eingetragener Betreuungsverein.

Voraussetzung zur Einrichtung einer Betreuung
Die gesetzliche Grundlage dieser Tätigkeit ist das Betreuungsgesetz (BtG) im Bürgerlichen Gesetzbuch — § 1814 ff BGB verankert.
Eine rechtliche Betreuung wird für volljährige Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können. Auf Antrag kann von der Person selber oder von Amts wegen beim örtlichen Betreuungsgericht ein Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung gestellt werden.
Der Umfang der Betreuungsaufgaben wird vom Betreuungsgericht nach dem individuellen Bedarf festgesetzt. Erforderliche Aufgabenkreise können sein:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Rechts-Antrags und Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
Neben hauptamtlichen rechtlichen Betreuungen werden vom SkF auch ehrenamtliche BetreuerInnen für diese Aufgabe gewonnen und in ihrer Tätigkeit beraten, begleitet und fortgebildet.
Weiterhin informieren wir interessierte Einzelpersonen und Gruppen zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Unsere Tätigkeiten bieten wir unabhängig von Konfession, Nationalität und Geschlecht an.
- Sie möchten mehr über die Führung rechtlicher Betreuungen wissen?
- Sie haben Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung?
- Sie benötigen Unterstützung?
- Sie haben Fragen zum Thema Rechtliche Betreuung?
Wir informieren und beraten Sie gerne!
Hauptamtlich geführte Betreuung
Als anerkannter Betreuungsverein übernehmen unsere hauptberuflichen MitarbeiterInnen rechtliche Betreuungen für volljährige Menschen, die z. B. aufgrund ihrer
- psychischen Erkrankung
- Suchterkrankung
- Alterserkrankung
- körperlichen und/oder geistigen Behinderung
nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen und ihre Interessen ausreichend selbst zu vertreten.
Unser Ziel ist es, die Rechte unserer Betreuten zu stärken, ihre Selbstbestimmung und Individualität zu fördern und Eingriffe in ihre Rechte auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Das heißt:
- Wir geben so viel Unterstützung wie nötig.
- Wir akzeptieren andere Lebenswege und Einstellungen.
- Wir versuchen, Fähigkeiten im Betreuten zu wecken.
- Wir bringen nötigenfalls Ordnung ins Chaos.
- Wir beziehen andere Hilfedienste ein.
- Wir mischen uns ein, wenn es nicht mehr anders geht.
- Wir begleiten, anstatt zu bevormunden.
Der Unterstützungsbedarf liegt in den erforderlichen Aufgabenkreisen.
Zur Führung von Betreuungen stellt der SkF Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/-innnen zur Verfügung. Diese werden von Verwaltungsmitarbeiterinnen unterstützt. Sie nehmen an regelmäßigen Fortbildungen und Supervisionen teil.
Wenn Sie eine Betreuungsübernahme durch den SkF wünschen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Tel.: 0541/3387610 oder M. Schrempel, mschrempel@skf-os.de
Das Betreuungsteam des SkF:
Alla Gusa
Dipl Sozialarbeiterin/-pädagogin
Tel: 0541 3 387620
Mail: alla.gusa@skf-os.de
Svenja Ickert-Hatzopoulos
Sozialarbeiterin (B.A.)
Tel. 0541 33876–19
Mail: svenja.ickert@skf-os.de
Ludger Koopmann
Dipl. Sozialarbeiter/-pädagoge
Tel. 0541 3387622
Mail: ludger.koopmann@skf-os.de
Elena Lüeske
Sozialarbeiterin (B.A.)
Tel. 0541 3387616
Mail: elena.lueeske@skf-os.de
Leonie Luttmer
Sozialarbeiterin/-pädagogin (B. A.)
Tel. 05439 942381
Mail: leonie.luttmer@skf-os.de
Miroslava Schrempel
Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin
Tel. 0541 3387617
Mail: miroslava.schrempel@skf-os.de
Sarah Kortland
Sozialarbeiterin (B.A.)
Tel. 0541 3387629
Mail: sarah.kortland@skf-os.de
Natalya Jungblut
Dipl.Sozialarbeiterin/-pädagogin (B.A.)
Tel. 05439 942381
Mail: natalya.jungblut@skf-os.de
Claudia Schumacher
Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin
Tel: 05439 9423–80
Mail: claudia.schumacher@skf-os.de
Ehrenamtlich geführte Betreuung
Die Gewinnung und Begleitung ehrenamtlich rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer ist ein wichtiges Anliegen des SkF. Unsere Angebote sind unabhängig von Geschlecht, Konfession oder Nationalität.
Als rechtliche/r BetreuerIn…
- organisieren Sie Hilfen für Ihre Betreuten.
- sind Sie offen für andere Menschen und ihre Lebensvorstellungen.
- sind Sie bereit, sich längere Zeit um die Anliegen eines anderen Menschen zu kümmern.
- Sie müssen nicht hauswirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Sie organisieren diese.
Wer kann rechtliche/r Betreuer/-in werden?
Grundsätzlich kann jede/r erwachsene Bürger/in die Aufgaben eines Betreuers übernehmen. Er/Sie sollte bereit sein, sich ehrenamtlich zu engagieren und Verantwortung für einen hilfebedürftigen Menschen zu tragen.
Unsere Angebote für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer:
- Beratungsgespräche, telefonisch und persönlich
- Begleitung bei schwierigen Angelegenheiten
- Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern
- Fortbildungsangebote
- Unfall-/Haftpflichtversicherung
- Sprechstunden in Bad Laer und Melle
Für die Vereinbarung persönlicher Gesprächstermine sprechen Sie bitte vorab einen Termin ab. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen, ob Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchten und helfen dabei, eine geeignete Betreuung zu finden.
Ihr Ansprechpartner beim SkF:
Ludger Koopmann
Dipl. Sozialarbeiter/-pädagoge
Tel: 0541 33876–22
Mail: ludger.koopmann@skf-os.de
Claudia Schumacher
Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin
Tel: 05439 9423–80
Mail: claudia.schumacher@skf-os.de
Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln kann. Als Alternative zur rechtlichen Betreuung ermöglicht die rechtzeitige Einrichtung einer Vorsorgevollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens benannt, die bereit und in der Lage ist, im Bedarfsfall für die vollmachtgebende Person zu handeln. Wünsche und persönliche Bedürfnisse sowie zusätzliche Anweisungen, wie die Angelegenheiten geregelt werden sollen, können benannt werden.
Betreuungsverfügung
Durch eine schriftliche Verfügung für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit kann die betreute Person bestimmen, wem die rechtliche Betreuung übertragen oder wem sie nicht übertragen werden soll.
Das Betreuungsgericht wird bei der Bestellung einer Betreuungsperson, die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen, sofern keine begründeten Bedenken dagegen bestehen.
Zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bieten wir persönliche und telefonische Beratung an. Bei Interesse stehen wir Ihnen auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen zu diesen Themen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Ludger Koopmann
Dipl. Sozialarbeiter/-pädagoge
Tel: 0541 33876–22
Mail: ludger.koopmann@skf-os.de
Claudia Schumacher
Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin
Tel: 05439 9423–80
Mail: claudia.schumacher@skf-os.de
Weitere nützliche Informationen, Broschüren und Formulare zum Herunterladen finden Sie auf den Internetseiten
Ludger Koopmann

E‑Mail: ludger.koopmann@skf-os.de
Telefon: 0541 33876–22
Claudia Schumacher

E‑Mail: claudia.schumacher@skf-os.de
Telefon: 05439 9423–80
Beratungsstelle Osnabrück
Johannisstr. 91
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 33876–10
Fax: 0541 33876–33
Beratungsstelle Bersenbrück
Bürgermeister-Kreke-Straße 3
49593 Bersenbrück
Telefon: 05439 1645
Fax: 05439 9423–93

- Online-Lexikon Betreuungsrecht
- Bundesjustizministerium
- Amtsgericht Osnabrück
- Amtsgericht Bad Iburg
- Aufwandsentschädigung für Betreuer (Oberfinanzdirektion Niedersachsen)
- Vorsorgevollmacht in leichter Sprache
NDR-Beitrag zur finanziellen Situation der Betreuungsvereine.
