Vor dem Hintergrund massiv steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus und aus der Sorge um die Sicherstellung der Versorgung schwerkranker und pflegebedürftiger Menschen hält der Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF ) Osnabrück folgende Regelungen seit Montag, 29. November 2021, bis auf weiteres für notwendig:
3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht
In den Dienststellen des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Osnabrück gilt für Besucher:innen seit Montag, 29. November, auf der Grundlage des Hausrechts die 3G-Regel sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar).
Erforderlich ist ein digitales oder analoges Impfzertifikat, bei Kindern und Jugendlichen ab sechs Jahren der Schülerausweis ‑da von regelmäßigen schulischen Tests ausgegangen wird. Die Nachweise sind jeweils den zuständigen Mitarbeitenden des SkF vorzulegen. Des Weiteren wird darum gebeten, sich in die Luca App einzuloggen oder einen Besucherschein auszufüllen.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder und Jugendliche ab dem sechsten Lebensjahr dürfen eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Grundsätzlich sollte in den Fällen, in denen es möglich ist, auf telefonische Termine ausgewichen werden.
Bitte melden Sie sich gern unter Telefon 0541 33876 10.
Unsere Schwangerenberaterinnen erreichen Sie unter Telefon
0541 33876 13 Frau Lückmann
0541 33876 15 Frau Kaumkötter
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Über geplante Veranstaltungen werden Sie jeweils direkt informiert. Bitte beachten Sie weitere Informationen auf unserer Webseite und die aktuellen Verlautbarungen der Kommunen!