25 Jah­re Betreuungsverein

Fest­akt am 03.11.17 im Land­kreis Osna­brück „25 Jah­re Betreuungsrecht“

Am 03.11.2017 fand im gro­ßen Sit­zungs­saal des Land­krei­ses Osna­brück unter der Schirm­herr­schaft des Land­ra­tes Dr. Micha­el Lüb­bers­mann eine Fest­ver­an­stal­tung zum 25 jäh­ri­gen Bestehen des Betreu­ungs­rechts statt. Ein­ge­la­den hat­ten die Betreu­ungs­stel­len des Land­krei­ses und der Stadt Osna­brück und die in Stadt und Land­kreis täti­gen aner­kann­ten Betreu­ungs­ver­ei­ne ins­be­son­de­re die ehren­amt­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­er. Von den ins­ge­samt in Deutsch­land unter Betreu­ung ste­hen­den 1,2 Mil­lio­nen Men­schen wer­den cir­ka 60 % von Ange­hö­ri­gen oder auch sozi­al enga­gier­ten fami­li­en­frem­den ehren­amt­li­chen Betreu­ern geführt. Gera­de die­sen gebühr­te bei die­ser Fest­ver­an­stal­tung der Dank des Land­ra­tes und der wei­te­ren Festredner.

Aber 25 Jah­re Betreu­ungs­recht – ein Grund zum Feiern?!

Auf der einen Sei­te ein kla­res JA! Mit der Ein­füh­rung des Betreu­ungs­rechts zum 1.1.1992 – der soge­nann­ten Jahr­hun­dert­re­form – wur­den weit­rei­chen­de Ver­bes­se­run­gen für die Betrof­fe­nen erreicht: — Die Ent­mün­di­gung ist abge­schafft — Die Ach­tung vor dem Selbst­be­stim­mungs­recht und der Lebens­pla­nung der Betreu­ten steht im Vor­der­grund — Wunsch und Wohl des Betreu­ten steht im Mit­tel­punkt — Der Betreu­te ist Ver­fah­rens­fä­hig, wird per­sön­lich ange­hört und kann selbst ent­schei­den, wer sein Betreu­er wer­den soll — Der Betreu­er wird weit­rei­chend vom Betreu­ungs­ge­richt kon­trol­liert — Die Lauf­zeit der Betreu­ung ist begrenzt – spä­tes­tens nach 7 Jah­ren ist zu prü­fen, ob die Betreu­ung noch erfor­der­lich ist.

Dem­nach gab es auch bei die­sem Fest­akt viel zu Fei­ern und der Fest­red­ner Axel Bau­er, Rich­ter am Amts­ge­richt Frank­furt /Main und Mit­her­aus­ge­ber des Hei­del­ber­ger Kom­men­tars lob­te auch die Errun­gen­schaf­ten des Betreu­ungs­ge­set­zes und die ver­bes­ser­te Rechts­stel­lung der Betreuten.

 

Auf der ande­ren Sei­te aber auch ein kla­res NEIN!

Ein wich­ti­ges Stand­bein in der Betreu­ungs­ar­beit ist die Ein­bin­dung der Betreu­ungs­ver­ei­ne. Wenn heu­te nach 25 Jah­ren Betreu­ungs­recht die Ent­mün­di­gung der Teil­ha­be gewi­chen ist, so ist dies auch der Arbeit in den bun­des­weit täti­gen 800 Betreu­ungs­ver­ei­nen zu ver­dan­ken. In der Stadt und dem Land­kreis Osna­brück bil­den die  6 Betreu­ungs­ver­ei­ne eine För­der­ge­mein­schaft, in der gemein­sam mit den kom­mu­na­len Betreu­ungs­stel­len der Stadt und des Land­krei­ses Osna­brück die Quer­schnitts­ar­beit – also die Gewin­nung, Bera­tung, Beglei­tung und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­ern — gemein­sam koor­di­niert wird. Die­se  Bera­tung und Beglei­tung  ist ent­schei­dend dafür, dass Ehren­amt­li­che  die­se ver­ant­wor­tungs­vol­le Auf­ga­be mit viel Herz, Freu­de und Enga­ge­ment tun kön­nen. Doch lei­der ist der Bestand der Betreu­ungs­ver­ei­ne in Gefahr. Die Finan­zie­rung der Betreu­ungs­ver­ei­ne erfolgt über­wie­gend durch die Ver­gü­tung für das Füh­ren von Betreu­un­gen in den Ver­ei­nen durch qua­li­fi­zier­te Sozi­al­ar­bei­te­rin­nen und Sozi­al­ar­bei­ter. Jedoch ist die Ver­gü­tung ( pro Stun­de erhält der Ver­ein 44,00 € brut­to für eine Sozi­al­ar­bei­te­rin) seit 2005 vom Gesetz­ge­ber nicht erhöht wor­den – gleich­zei­tig sind jedoch im glei­chen Zeit­raum die Per­so­nal­kos­ten um 20 % gestie­gen. Dass heißt, die Betreu­ungs­ver­ei­ne sind völ­lig unter­fi­nan­ziert und es muss­ten in Nie­der­sach­sen von den 58 Betreu­ungs­ver­ei­nen zwei ihre Arbeit wegen der Unter­fi­nan­zie­rung ein­stel­len. Wei­te­re wer­den fol­gen, wenn nicht umge­hend eine Anpas­sung erfolgt. Die­se wur­de bereits im März 2017 vom Bun­des­tag beschlos­sen (Anhe­bung um 15%), aller­dings ist die­ses zustim­mungs­be­dürf­ti­ge Gesetz bis heu­te nicht vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.  Poli­ti­sche Gre­mi­en, Par­tei­en und ein­zel­ne Abge­ord­ne­te hier vor Ort, Ver­bän­de des Betreu­ungs­we­sens, wie z.B. der Betreu­ungs­ge­richts­tag, die Bun­des­kon­fe­renz der Betreu­ungs­ver­ei­ne, die Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft der frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge und nicht zuletzt die Kam­pa­gnen­grup­pe der Betreu­ungs­ver­ei­ne in Nie­der­sach­sen haben sich in den letz­ten 4 Jah­ren und vor allem in den letz­ten 12 Mona­ten mit der inzwi­schen pre­kä­ren finan­zi­el­len Situa­ti­on der Ver­ei­ne beschäf­tigt. Lei­der alles ohne Erfolg und damit droht das Betreu­ungs­ver­eins­ster­ben wei­ter zu gehen. Wenn nicht umge­hend etwas geschieht, wird die­se wert­vol­le Arbeit – näm­lich die Gewin­nung, Beglei­tung, Bera­tung und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­ern nicht mehr wei­ter­ge­führt wer­den kön­nen und somit ein wert­vol­ler Bei­trag für das Gelin­gen des Betreu­ungs­rechts sowohl für die Betreu­ten als auch für die übri­gen Akteu­re im Betreu­ungs­we­sen wegfallen.

Des­halb waren sich alle Anwe­sen­den bei dem Fest­akt dar­über einig, dass es nicht nur ein Tag des Fei­erns über 25 Jah­re Betreu­ungs­recht, son­dern ins­be­son­de­re auch ein Tag des Aus­ru­fes ist: „ Lasst die Betreu­ungs­ver­ei­ne nicht im Regen ste­hen – wir wol­len die­se wert­vol­le  Arbeit weitermachen!!“

Auch die NOZ berich­te­te ausführlich:

Pres­se­ar­ti­kel 25 Jah­re BTG

 

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