Weit mehr als nur recht­li­che Unterstützung

Dan­ke­schön an 22 enga­gier­te ehren­amt­li­che Betreue­rin­nen und Betreuer

Gruppenbild auf Treppe
Gemein­sam bei der Schloss­füh­rung: Ehren­amt­li­che Betreue­rin­nen und Betreu­er, die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des SkF und der Betreu­ungs­stel­le des Land­krei­ses gmein­sam mit der Direk­to­rin des Amts­ge­richts Susan­ne Kirch­hoff (vor­ne rechts).

Kaf­fee und Kuchen statt tro­cke­ner Geset­ze gab es am ver­gan­ge­nen Mitt­woch im Straf­ge­richts­saal des Amts­ge­richts: Zusam­men mit der Betreu­ungs­stel­le des Land­krei­ses Osna­brück und dem Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en Osna­brück Stadt und Land­kreis e.V. (SkF) hat­te das Amts­ge­richt Bad Iburg „sei­ne“ ehren­amt­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­er ein­ge­la­den. In ent­spann­ter Atmo­sphä­re konn­ten sie die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen und das Gericht näher ken­nen­ler­nen, sich unter­ein­an­der aus­tau­schen und über ihre Erfah­run­gen in der Betreu­ungs­ar­beit spre­chen.
Vor allen Din­gen aber war die Ver­an­stal­tung ein Signal der Wert­schät­zung und des Dan­kes an die Frei­wil­li­gen. „Als ehren­amt­li­che Betreue­rin­nen und Betreu­er leis­ten Sie oft weit mehr, als Ihnen durch Beschluss vom Gericht auf­ge­tra­gen wur­de. Sie schen­ken ande­ren Men­schen Zuwen­dung, ein offe­nes Ohr und Ihre Zeit. Dafür möch­ten wir uns heu­te hier ganz herz­lich bei Ihnen bedan­ken!“, begrüß­te Susan­ne Kirch­hoff, Direk­to­rin des Amts­ge­richts, die Gäste.

Rund 1.300 Men­schen im Amts­ge­richts­be­zirk sind aktu­ell auf die Hil­fe eines recht­li­chen Betreu­ers ange­wie­sen, weil sie zum Bei­spiel an den Fol­gen eines Unfalls lei­den, dement oder psy­chisch krank sind und des­halb ihre per­sön­li­chen oder finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr selb­stän­dig regeln kön­nen. Vie­le Betreu­un­gen wer­den ehren­amt­lich geführt — meis­tens von Ange­hö­ri­gen, manch­mal aber eben auch von Betreue­rin­nen oder Betreu­ern ohne jeden fami­liä­ren Bezug. 22 die­ser sog. ehren­amt­li­chen Fremd­be­treue­rin­nen und Fremd­be­treu­er enga­gie­ren sich im hie­si­gen Gerichts­be­zirk, häu­fig bereits seit vie­len Jah­ren und für gleich meh­re­re Personen.