Die Vermittlung von Pflegekindern in Sozialpädagogische Pflegestellen – heute SkF-Intensiv-Pflegefamilien – beginnt. Ab 1.1.2002 dürfen keine Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz mehr durchgeführt werden, die Beratung nach §2 Schwangerenberatungsgesetz jedoch weitergeführt.