Betreu­ungs­ver­ei­ne kämp­fen ums Überleben

Vertreter*innen der Betreu­ungs­ver­ei­ne der Regi­on Osna­brück infor­mier­ten jetzt den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Gui­do Pott, SPD, über deren pre­kä­re Lage. 

Auf­grund ein­ge­fro­re­ner Ver­gü­tungs­sät­ze (seit 2019 bei ste­tig stei­gen­den Per­so­nal- und Sach­kos­ten) sind die Ver­ei­ne drin­gend auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ange­wie­sen. Denn ange­sichts der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung sind Betreu­ungs­ver­ei­ne zen­tra­le Akteu­re im Hil­fe­sys­tem des Gesund­heits- und Sozi­al­we­sens für die Men­schen, die ihre Ange­le­gen­hei­ten wg. Erkran­kung, Alter oder ande­ren Ein­schrän­kun­gen nicht allein regeln kön­nen. In meh­re­ren Gesprä­chen mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Poli­tik machen die Fach­leu­te der Betreu­ungs­ar­beit auf die mehr als ange­spann­te Situa­ti­on aufmerksam.

Die Betreu­ungs­ver­ei­ne von Dia­ko­nie, HPH, SKF und SKM gewin­nen, schu­len, bera­ten und beglei­ten in der Regi­on Osna­brück etwa ehren­amt­li­che recht­li­che Betreue­rin­nen und Betreu­er und infor­mie­ren dar­über hin­aus zu den ver­schie­de­nen Instru­men­ten der indi­vi­du­el­len Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten. Die­se Quer­schnitts­ar­beit wird durch Land und Kom­mu­nen nicht aus­kömm­lich finan­ziert – eine Erhö­hung der Zuschüs­se ist notwendig.

Die haupt­amt­lich täti­gen Vereinsbetreuer:innen wer­den von den Betreu­ungs­ge­rich­ten vor Ort mit der Füh­rung recht­li­cher Betreu­un­gen beauf­tragt und sind in der Regi­on für 1200 Betreu­te zustän­dig. Die Ver­gü­tungs­sät­ze der Jus­tiz­be­hör­den sind seit 2019 nicht mehr ange­passt wor­den, was zu einer enor­men finan­zi­el­len Schief­la­ge der Betreu­ungs­ver­ei­ne führt. Die Eva­lu­ie­rung des Vor­mün­der- und Betreu­er­ver­gü­tungs­ge­set­zes (VBVG)  ist erst für Ende 2024 geplant, eine Anpas­sung daher frü­hes­tens in 2025 mög­lich, was ange­sichts rasan­ter  Preis- und Tarif­stei­ge­run­gen viel zu spät kom­men würde.

Der Gesetz­ent­wurf des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums für eine Infla­ti­ons­aus­gleichs-Son­der­zah­lung liegt seit 25.Juli vor und muss noch in die­sem Jahr ver­ab­schie­det und auch im Bun­des­rat geneh­migt wer­den. Dies soll in 2024 und 2025 den Aus­gleich der Kos­ten für die Inflationsprämie(Tarifabschluss)ergeben.
Die Tarif­ent­wick­lung mit den bekann­ten und noch zu erwar­ten­den Stei­ge­run­gen ist damit jedoch nicht aus­zu­glei­chen! Der Erhö­hung der Ver­gü­tung müs­sen die Län­der im Bun­des­rat zustim­men, wobei 2025 zu spät sein könnte.