Vertreter*innen der Betreuungsvereine der Region Osnabrück informierten jetzt den Landtagsabgeordneten Guido Pott, SPD, über deren prekäre Lage.
Aufgrund eingefrorener Vergütungssätze (seit 2019 bei stetig steigenden Personal- und Sachkosten) sind die Vereine dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Denn angesichts der demographischen Entwicklung sind Betreuungsvereine zentrale Akteure im Hilfesystem des Gesundheits- und Sozialwesens für die Menschen, die ihre Angelegenheiten wg. Erkrankung, Alter oder anderen Einschränkungen nicht allein regeln können. In mehreren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik machen die Fachleute der Betreuungsarbeit auf die mehr als angespannte Situation aufmerksam.
Die Betreuungsvereine von Diakonie, HPH, SKF und SKM gewinnen, schulen, beraten und begleiten in der Region Osnabrück etwa ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und informieren darüber hinaus zu den verschiedenen Instrumenten der individuellen Vorsorgemöglichkeiten. Diese Querschnittsarbeit wird durch Land und Kommunen nicht auskömmlich finanziert – eine Erhöhung der Zuschüsse ist notwendig.
Die hauptamtlich tätigen Vereinsbetreuer:innen werden von den Betreuungsgerichten vor Ort mit der Führung rechtlicher Betreuungen beauftragt und sind in der Region für 1200 Betreute zuständig. Die Vergütungssätze der Justizbehörden sind seit 2019 nicht mehr angepasst worden, was zu einer enormen finanziellen Schieflage der Betreuungsvereine führt. Die Evaluierung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) ist erst für Ende 2024 geplant, eine Anpassung daher frühestens in 2025 möglich, was angesichts rasanter Preis- und Tarifsteigerungen viel zu spät kommen würde.
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung liegt seit 25.Juli vor und muss noch in diesem Jahr verabschiedet und auch im Bundesrat genehmigt werden. Dies soll in 2024 und 2025 den Ausgleich der Kosten für die Inflationsprämie(Tarifabschluss)ergeben.
Die Tarifentwicklung mit den bekannten und noch zu erwartenden Steigerungen ist damit jedoch nicht auszugleichen! Der Erhöhung der Vergütung müssen die Länder im Bundesrat zustimmen, wobei 2025 zu spät sein könnte.