Gerade angesichts des demographischen Wandels sind Betreuungsvereine zentrale Akteure des Wohlfahrtsstaats. Durch aktuelle Preis- und Tarifsteigerungen sind die Vereine jedoch am Limit. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik sollen auf die mehr als angespannte Situation der Betreuungsvereine aufmerksam machen.
In der vergangenen Woche trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Fördergemeinschaft der Betreuungsvereine in Stadt und Landkreis Osnabrück mit den Landtagsabgeordneten Christian Calderone und Jonas Pohlmann (beide CDU) zu einem Gespräch über die akute Gefährdung der Existenz der Betreuungsvereine.
Betreuungsvereine gewinnen, schulen, beraten und begleiten ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und informieren darüber hinaus zu den verschiedenen Instrumenten der individuellen Vorsorgemöglichkeiten und führen mit ihren hauptamtlichen Mitarbeitenden auch selbst rechtliche Betreuungen durch.
Für die Vergütung der Vereine ist das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) von großer Bedeutung. Eine Evaluierung ist erst für Ende 2024 geplant. Angesichts aktuell rasant steigender Kosten durch Preis- und Tarifsteigerungen können die Vereine jedoch nicht so lange warten.
Einigkeit bestand bei dem Treffen darin, dass Betreuungsvereine gerade angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft wichtige Akteure innerhalb des sozialen Hilfesystems sind. In Stadt und Landkreis Osnabrück werde alleine durch die beiden katholischen Betreuungsvereine SKF und SKM knapp 1.000 Klientinnen und Klienten hauptamtlich betreut.
Unterstützung zugesagt
Sollten die Vereine ihre Arbeit einstellen müssen, wären die Betreuungsbehörden von Stadt und Landkreis als Ausfallbürgen verpflichtet, diese Betreuungen selbst zu führen. Im Gegensatz zu den Vereinen würden sie dafür keine Vergütung vom Land beantragen können. Damit es nicht sowei kommt, gilt es nun zu handeln.
Christian Calderone und Jonas Pohlmann sagten Unterstützung auf Landesebene zu. Denn das Land muss einer Erhöhung der Vergütung im Bundesrat zustimmen. Auch bei der Finanzierung der Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerinnen ist das Land in der Pflicht, durch eine bedarfsgerechte Ausstattung der Betreuungsvereine die Umsetzung der Betreuungsrechtsreform für mehr Selbstbestimmung der Betroffenen zu ermöglichen.