Junge Menschen, die vor schrecklichen Ereignissen aus ihrer Heimat geflohen sind, suchen in Deutschland einen neuen und vor allem sicheren Aufenthaltsort.
Sie müssen in kurzer Zeit die deutsche Sprache, viel über unsere Kultur und über die Regeln und Möglichkeiten in unserer Gesellschaft lernen. Sie sind dabei auf Hilfe und Unterstützung angewiesen.
Nach der Inobhutnahme durch das zuständige Jugendamt stellt die anschließende Aufnahme in einer Gastfamilie für einige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine geeignete Form der Unterbringung dar. Sie haben dadurch ein neues Zuhause, verlässliche AnsprechpartnerInnen und lernen die deutsche Sprache und Kultur aus erster Hand kennen.
Als Gastfamilie sind Sie als Pflegefamilie gemäß § 33 SGB VIII tätig und übernehmen teilweise die Aufgaben eines Erziehungsberechtigten.
Sie können als Gastfamilie helfen wenn Sie
- ein Zimmer frei haben
- sich gern Zeit nehmen für Jugendliche
- bereit sind, einen Jugendlichen über eine längere Zeit aufzunehmen
- Verständnis zeigen für entwicklungsbedingte Herausforderungen des Jugendalters
- interessiert sind an anderen Sprachen, Kulturen, Religionen und Gebräuchen.
Mit dem Vormund,
dem Jugendamt und dem SkF
bilden Sie ein Team,
welches sich gemeinsam um das
Gelingen der schulischen,
beruflichen und kulturellen Integration
des jugendlichen Flüchtlings bemüht.
Ein umfassendes Vorbereitungsseminar, eine gute Kennlern- und Anbahnungsphase und die qualifizierte Begleitung der Pflegeverhältnisse sind uns besonders wichtig.
Wir informieren und beraten Sie gern.