Spen­den

Die Hil­fe­stel­lun­gen durch den SkF sind viel­fäl­tig und pro­fes­sio­nell. Oft rei­chen jedoch die Zuschüs­se von Staat und Kir­che nicht aus. Um auch in Zukunft schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Hil­fe leis­ten zu kön­nen, sind wir auch auf Ihre Spen­de angewiesen!

Quel­le: Deut­scher Cari­tas­ver­band e.V./KNA

Neben Geld­spen­den sind auch Sach­spen­den für Annas Treff immer willkommen.

Jede Spen­de kommt an!

Geburts­tags­spen­den

Statt Geschen­ken kön­nen Ihre Gäs­te an den SkF spen­den. Hier­zu wird mit uns ein Kenn­wort ver­ein­bart, Ihre Gäs­te geben bei der Über­wei­sung ihre Adres­se an und bekom­men von uns eine Spen­den­be­schei­ni­gung zugesandt.

Kranz­spen­den

Beim Tod eines oder einer Ange­hö­ri­gen kön­nen Sie dar­um bit­ten, auf Kranz­spen­den zu ver­zich­ten und statt­des­sen einen Betrag an den SkF zu spen­den.  Auch hier gilt: Sie ver­ein­ba­ren mit uns ein Kenn­wort und bit­ten dar­um, dass Über­wei­sun­gen als Spen­de gekenn­zeich­net und mit Adres­se ver­se­hen werden.

Tes­ta­ment

Berück­sich­ti­gen Sie die Arbeit des SkF für Frau­en und Fami­li­en in Not in Ihrem Tes­ta­ment. Damit haben Sie die Gewiss­heit, dass die Mit­tel, die Sie sich erar­bei­tet haben, einem sinn­vol­len Zweck zukom­men – und auf Dau­er wirken!

Für Fra­gen rund um Spen­den  steht unse­re Geschäfts­füh­re­rin, Bir­git Ottens, ger­ne zur Ver­fü­gung (0541 3387624).

Die­se Pro­jek­te benö­ti­gen zur­zeit Ihre beson­de­re Unter­stüt­zung, weil die bewil­lig­ten öffent­li­chen und/oder kirch­li­chen Finanz­mit­tel nicht kos­ten­de­ckend sind :

Die Baby­lot­sin des SkF bie­tet an der Geburts­kli­nik im Mari­en­hos­pi­tal Osna­brück seit 2020 Unter­stüt­zung an der Schnitt­stel­le zwi­schen Gesund­heits­we­sen und Frü­hen Hil­fen an, erreicht damit unzäh­li­ge Fami­li­en und leis­tet unver­zicht­ba­re Hil­fe im Kin­der­schutz in sen­si­bler Lebensphase. 

MEHR DAZU

Adop­ti­ons­dienst …

Damit ein Kind sei­nen Platz findet

Im Adop­ti­ons­dienst suchen wir Eltern für Kin­der, die aus unter­schied­li­chen Grün­den nicht bei ihren leib­li­chen Eltern leben kön­nen. Wir bera­ten Paa­re, die sich die­se beson­de­re Form der Eltern­schaft vor­stel­len kön­nen und sich zutrau­en, ein Kind vor­be­halt­los anzu­neh­men. Wenn Kin­der ihren Platz gefun­den haben, sind wir für die neue Fami­lie bera­tend und unter­stüt­zend tätig. Wir bie­ten Beglei­tung und Bera­tung im Ver­mitt­lungs­pro­zess und in der Adop­ti­ons­pfle­ge­zeit, Hil­fe bei der Abwick­lung des Adop­ti­ons­ver­fah­rens, Erzie­hungs- und Kon­flikt­be­ra­tung, Unter­stüt­zung bei der Her­kunfts­su­che.
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Ruth Nül­le-Fond

In Erin­ne­rung an die lang­jäh­ri­ge Vor­sit­zen­de des SkF, Ruth Nül­le, ermög­licht die­ser „Spen­den­topf“ finan­zi­el­le Hil­fen für allein­ste­hen­de Betreu­te ohne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, die beim SkF beglei­tet wer­den. Ruth Nül­le führ­te selbst ehren­amt­lich eine Pfleg­schaft, spä­ter recht­li­che Betreu­ung für eine hil­fe­be­dürf­ti­ge Frau und wuss­te um die beson­de­ren Schwie­rig­kei­ten und Not­la­gen die­ser Betrof­fe­nen, für die sie sich beson­ders einsetzte.

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Bir­git Ottens

Geschäfts­füh­rung
E‑Mail: bottens@skf-os.de
Tele­fon: 0541 33876–24

Bera­tungs­stel­le Osna­brück
Johan­nis­str. 91
49074 Osna­brück
Tele­fon: 0541 33876–10
Fax: 0541 33876–33

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Spen­den­kon­to SkF


Spar­kas­se Osna­brück
IBAN: DE55 2655 0105 0000 2159 96
BIC: NOLADE22XXX